Blog | Juni 2018, Netzwerk Flüchtlingsforschung
Kommentar zu „In den AnkER-Zentren wollen wir die Asyl-Verfahren nicht nur schneller, sondern auch sicherer durchführen. Sie sind notwendig.“
von Miriam Schader
In diesem Zitat wird behauptet, AnkER-Zentren trügen zu ‚schnelleren‘ und ‚sicheren‘ Asylverfahren bei und seien notwendig. Doch wäre dem so?
‚Schneller‘?
Eine solche Unterbringung könnte die Verfahrensdauer durchaus verkürzen, insofern in den AnkER-Zentren wie in Transitbereichen der Flughäfen beschleunigte Verfahren angewandt würden. Das nach §18 Asylgesetz beschleunigte „Flughafenverfahren“ führt jedoch oftmals dazu, dass Asylbewerber*innen nicht ausreichend Zeit zur Verfahrensvorbereitung bleibt.