Blog | June 2018, Verfassungsblog
Weshalb man Asylsuchende nicht an der Grenze abweisen kann, Teil 2
by Dana Schmalz
Das Gemeinsame Europäische Asylsystem hat Mängel, ohne Frage. Aber es enthält mit der Dublin-Verordnung eine Grundentscheidung, die wesentlich ist: Jeder Asylsuchende in der EU soll irgendwo Zugang zu einem Verfahren bekommen. Die Grundentscheidung der Dublin-Verordnung lautet also: Die Mitgliedstaaten können streiten, welcher zuständig ist für eine Person. Aber sie müssen dies in geordneten Verfahren tun. Damit diese Verfahren sicherstellen, dass am Ende immer ein Staat zuständig ist und Menschen nicht ohne Zugang zum Recht hin- und hergeschoben werden. Diese Grundentscheidung steht auf dem Spiel, wenn wir darüber diskutieren, ob Personen nicht einfach direkt an der Grenze zurückgewiesen werden können.